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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

mfa Immobilien-Services GbR – Marke mfa Isselburg

Stand: September 2026

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich / Sprache

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Besonderen Bestimmungen bei Maklerverträgen (BBMv, Teil II) sind Bestandteil eines jeden Vertrages oder Auftrages zwischen der mfa Immobilien-Services GbR mit der Marke mfa Isselburg (im Folgenden „mfa“) und Auftraggebern, Mandanten oder Kunden (im Folgenden „Kunden“). Für weitere Leistungsbereiche können ergänzende besondere Bestimmungen gelten, soweit sie dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge und Aufträge zwischen mfa und Kunden, insbesondere für Immobilien- und WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Maklerleistungen, Immobilienberatung, Immobilienplanung, Immobilienprojektmanagement, Bauprojektkoordination, Abrechnungsservice, Buchhaltung, Veranstaltungsformate und sonstige Serviceleistungen.

(3) Sie gelten, soweit wirksam einbezogen, gleichgültig, ob es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, mfa stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn mfa in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Soweit für einzelne Leistungsbereiche besondere Bestimmungen gelten, gehen diese den allgemeinen Bestimmungen vor. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Projektaufträge oder Vollmachten gehen diesen AGB und den besonderen Bestimmungen vor.

(6) Sofern diese AGB oder einzelne Vertragsunterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch übergeben oder dargestellt werden, dient dies lediglich dem leichteren Verständnis. Maßgeblich ist im Zweifel die deutsche Fassung.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle von mfa unterbreiteten Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Angebote können insbesondere per E-Mail, über elektronische Kommunikationswege, per WhatsApp oder per Post übermittelt werden.

(3) Übermittelte Daten, Angebote, Exposés, Berechnungen, Konzepte und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung von mfa zulässig, soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

(4) Der Vertragsschluss bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Verwaltung, Vermarktung, Vermittlung, Buchhaltung, Beratung oder laufender Projektbegleitung, erfolgt durch Unterzeichnung der übermittelten Vertragsunterlagen oder auf sonst ausdrücklich vereinbartem Weg.

(5) Der Vertragsschluss bei Einzelleistungen kann durch Unterzeichnung der Angebotsunterlagen, durch Bestätigung in Textform, per E-Mail, WhatsApp oder Post erfolgen. Telefonische Beauftragungen werden zur Dokumentation in Textform bestätigt.

(6) Ist der Kunde Verbraucher, gilt ergänzend das Widerrufsrecht nach Ziffer 7.

3. Vergütung / Auslagen / Rechnungslegung

(1) Die Vergütung bemisst sich nach den jeweils gültigen Preislisten von mfa oder nach den individuell vereinbarten Preisen.

(2) Bei Aufträgen mit einer kalkulierten Vergütung von mehr als 2.000,00 EUR ist mfa berechtigt, angemessene Abschlagsrechnungen zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Abschlagsrechnungen werden zu dem in der Rechnung angegebenen Datum fällig.

(3) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren, Vergütungen und Auslagen kann mfa einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(4) Gehen Zahlungen Dritter irrtümlich auf ein von mfa geführtes Konto ein, obwohl die Zahlung an ein anderes Konto zu leisten gewesen wäre, übernimmt mfa die Bearbeitung, Zuordnung und Weiterleitung dieser Zahlungen. Für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand berechnet mfa je Vorgang eine Aufwandspauschale in Höhe von 4,95 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(5) Soweit ein Vorschuss die tatsächlichen Gebühren, Vergütungen und Auslagen übersteigt, wird die Überzahlung in der Schlussrechnung verrechnet oder erstattet.

(6) Die Vergütung wird fällig, sobald die jeweilige Leistung erbracht wurde, spätestens jedoch zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel.

(7) Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen in elektronischer Form übermittelt. Für Rechnungen in Papierform und deren Versand kann eine angemessene Gebühr erhoben werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4. Zahlungsverzug / Mahnwesen / Aufrechnung / Abtretung

(1) Kunden kommen in Zahlungsverzug, wenn sie eine fällige Forderung nicht spätestens bis zu dem in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung angegebenen Zahlungsziel ausgleichen.

(2) Im Verzugsfall ist mfa berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

(3) Vor der ersten Mahnung erhält der Kunde eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Für die erste Mahnung berechnet mfa eine Mahnpauschale von 5,00 EUR, für die zweite und jede weitere Mahnung jeweils 10,00 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(4) Bleibt auch die dritte Mahnung ohne Erfolg, ist mfa berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzugeben oder gerichtlich geltend zu machen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde als Verzugsschaden zu tragen, soweit sie die Gebühren nicht übersteigen, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstanden wären.

(5) Kunden können fällige Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren leisten, sofern ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Kunden verpflichten sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die mfa nicht zu vertreten hat, insbesondere mangels Deckung, aufgrund unberechtigten Widerspruchs oder fehlerhafter Kontodaten, werden die vom Kreditinstitut berechneten Rücklastschriftkosten weiterberechnet. Zusätzlich berechnet mfa eine Bearbeitungspauschale von 6,90 EUR je Rücklastschrift. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der offene Betrag ist in diesem Fall unverzüglich per Überweisung zu begleichen.

(6) Endet der Auftrag vor vollständiger Ausführung, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften und den getroffenen Vereinbarungen.

(7) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von mfa ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(8) Abweichend von der üblichen Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) von 14 Tagen gelten folgende Vorankündigungsfristen als vereinbart: für den erstmaligen Lastschrifteinzug aus Verträgen 8 Tage, für nachfolgende Lastschrifteinzüge aus Verträgen sowie für alle übrigen Rechnungen 3 Tage.

(9) Kunden willigen ein, dass bestehende oder zukünftige Gebühren- und Vergütungsforderungen von mfa zur Einziehung an Dritte übertragen oder abgetreten werden können, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

5. Preisanpassung

(1) Bei laufenden Verträgen und Dauerschuldverhältnissen ist mfa berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) anzupassen. Ausgenommen sind Verträge über die WEG-Verwaltung; für diese gelten die im jeweiligen Vertrag getroffenen Regelungen.

(2) Einheitlicher Anpassungstermin ist der 1. April eines jeden Jahres. Einbezogen werden Verträge, die zu diesem Stichtag bereits länger als zwölf Monate bestehen. Alle übrigen Verträge werden erstmals zum nächstfolgenden Anpassungstermin einbezogen.

(3) Maßstab ist die prozentuale Veränderung des VPI zwischen dem Indexstand des Monats des Vertragsschlusses oder, nach einer bereits erfolgten Anpassung, des für die letzte Anpassung maßgeblichen Monats und dem zuletzt vor der Mitteilung nach Absatz 4 veröffentlichten Indexstand. Die Preise ändern sich im gleichen prozentualen Verhältnis; eine Mindestveränderung des Index ist nicht erforderlich.

(4) mfa teilt dem Kunden die Anpassung unter Angabe der zugrunde gelegten Indexstände bis zum 31. März in Textform mit. Die Anpassung wird zum 1. April wirksam, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf. Geht die Mitteilung später zu, wird die Anpassung zum Ersten des auf den Zugang folgenden Monats wirksam.

(5) Sinkt der VPI, ist mfa verpflichtet, die Preise nach denselben Grundsätzen zu senken.

(6) Unabhängig hiervon ist mfa berechtigt, vereinbarte Bruttopreise anzupassen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändert.

(7) Weitergehende Preisanpassungen aufgrund geänderter Leistungsanforderungen, zusätzlicher Einheiten, geänderter Objektstruktur oder eines erweiterten Leistungsumfangs bleiben einer gesonderten Vereinbarung oder der Anwendung der vertraglich vereinbarten Vergütungssätze vorbehalten.

6. Dauer und Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit, durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Kündigung oder aus sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gründen.

(2) Ist eine feste Erstlaufzeit vereinbart, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei ordentlich zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen mit Unternehmern drei Monate, bei Verträgen mit Verbrauchern einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit.

(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden, bei Verträgen mit Unternehmern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, bei Verträgen mit Verbrauchern jederzeit mit einer Frist von einem Monat.

(4) Dauerschuldverhältnisse enden nicht allein durch den Tod, den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für mfa liegt insbesondere vor, wenn a) der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen der Vergütung in Verzug ist; b) der Kunde erforderliche Unterlagen, Vollmachten oder Informationen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung stellt und dadurch eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht möglich ist; c) das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien nachhaltig gestört ist; d) mfa rechtlich oder tatsächlich an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehindert wird; e) der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(6) Jede Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

(7) Bei einer Kündigung durch mfa werden zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Kunden diejenigen Handlungen vorgenommen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

(8) mfa ist verpflichtet, dem Kunden das herauszugeben, was mfa zur Ausführung des Auftrages erhalten hat, soweit keine gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.

7. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierüber wird wie folgt belehrt:

Widerrufsbelehrung

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mfa mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Widerruf ist zu richten an:

mfa Isselburg – mfa Immobilien-Services GbR
Maylin und Alexander Fröhlich
Grenzweg 3
46419 Isselburg
info@mfa-isselburg.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat mfa alle Zahlungen, die mfa in Bezug auf diesen Vertrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei mfa eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet mfa dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen der Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass mfa bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, so hat der Kunde mfa einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem mfa über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mfa die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mfa verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung

(2) Wünscht der Kunde, dass mfa bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, erklärt er dies ausdrücklich im Vertrag oder in Textform.

8. Datenschutz / Weitergabe an Dritte

(1) Es gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger einschlägiger Datenschutzvorschriften.

(2) Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer Einwilligung erforderlich ist.

(3) Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, dürfen Daten an Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, fachkundige Dritte, datenverarbeitende Dienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Versicherer, Banken, Behörden, Fachplaner, Sachverständige, Handwerker, Versorger, Hausverwaltungen oder sonstige Projektbeteiligte übermittelt werden.

(4) Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die jeweils geltende Datenschutzerklärung von mfa, abrufbar unter https://mfa-isselburg.de/datenschutz.

9. Verschwiegenheit

(1) mfa wahrt über alle Tatsachen, von denen mfa im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Kenntnis erlangt, Stillschweigen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, der Kunde mfa von der Verschwiegenheit entbindet oder die Offenlegung zur Durchführung des Auftrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen von mfa erforderlich ist.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt entsprechend für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und von mfa eingesetzte Dritte.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht steht der Weitergabe von Informationen an solche Personen und Stellen nicht entgegen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, zur Prüfung von Arbeitsergebnissen oder zur Wahrung berechtigter Interessen eingebunden werden müssen, soweit diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

10. Arbeitsergebnisse / Verwendung / Weitergabe

(1) Berichte, Konzepte, Berechnungen, Exposés, Gutachten, Einschätzungen, Präsentationen, Unterlagen, Projektberichte und sonstige Arbeitsergebnisse von mfa sind für den jeweils vereinbarten Zweck bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde, zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist oder zur Prüfung durch eigene Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Finanzierungsberater, Versicherungsberater, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Behörden oder sonstige fachkundige Stellen erfolgt.

(3) Eine Haftung gegenüber Dritten, denen Arbeitsergebnisse weitergegeben werden, wird nicht begründet, sofern mfa einer solchen Haftung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an von mfa erstellten Unterlagen verbleiben bei mfa, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.

11. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht

(1) Nach Beendigung des Vertrages werden Unterlagen des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist herausgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Dokumentationsinteressen oder Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.

(2) mfa bewahrt vertragsbezogene Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrages auf, soweit gesetzlich keine kürzere oder längere Aufbewahrungsfrist gilt. Die Aufbewahrungspflicht endet früher, wenn mfa den Kunden in Textform aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Kunde der Aufforderung binnen 6 Monaten nach Zugang nicht nachkommt.

(3) mfa kann von Unterlagen, die zurückgegeben werden, Abschriften, Kopien oder digitale Sicherungen anfertigen und zurückbehalten, soweit dies zur Dokumentation, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

(4) mfa kann die Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen verweigern, bis fällige Vergütungen, Gebühren und Auslagen beglichen sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

12. Mängelbeseitigung

(1) Kunden haben Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel, soweit mfa für diese Mängel einzustehen hat. mfa ist zur Mängelbeseitigung eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Beseitigt mfa einen geltend gemachten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt mfa die Mängelbeseitigung berechtigt oder unberechtigt ab, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften und den getroffenen Vereinbarungen.

(3) Offensichtliche Unrichtigkeiten, insbesondere Schreibfehler, Rechenfehler oder vergleichbare offenbare Unrichtigkeiten, können von mfa jederzeit berichtigt werden. Sonstige Korrekturen gegenüber Dritten erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen von mfa oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

(4) Soweit es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB handelt, bleiben die gesetzlichen Besonderheiten des Dienstvertragsrechts unberührt.

13. Mitwirkung Dritter / Subunternehmer

(1) mfa ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, fachkundige Dritte, Subunternehmer sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

(2) Soweit hierdurch personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Einbindung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde mfa alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen, Entscheidungen, Zugangsmöglichkeiten, Vollmachten und Auskünfte vollständig, richtig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt.

(2) Der Kunde hat mfa über alle Vorgänge und Umstände zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dazu können insbesondere Objektunterlagen, Mietverträge, Abrechnungen, Beschlüsse, Bauunterlagen, Grundrisse, Flächenangaben, Energieausweise, Rechnungen, Angebote, Finanzierungsdaten, behördliche Schreiben, Gutachten, Versicherungsunterlagen und sonstige objekt- oder projektbezogene Informationen gehören.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mitteilungen von mfa zur Kenntnis zu nehmen, Rückfragen innerhalb angemessener Frist zu beantworten und erforderliche Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.

(4) Verzögerungen, Mehraufwand oder fehlerhafte Arbeitsergebnisse infolge unvollständiger, verspäteter oder unrichtiger Angaben, fehlender Entscheidungen, fehlender Vollmachten oder unterlassener Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von mfa.

(5) Der Kunde hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit oder ordnungsgemäße Leistungserbringung von mfa oder der eingesetzten Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

15. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug

(1) Unterlässt der Kunde eine nach diesen AGB oder nach dem jeweiligen Vertrag erforderliche Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme angebotener Leistungen in Verzug, ist mfa berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkung oder Annahme zu setzen.

(2) Verstreicht die Frist erfolglos, ist mfa berechtigt, die Fortsetzung des Vertrages abzulehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ansprüche auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwandes sowie sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

16. Online-Portal

(1) mfa stellt Kunden, Eigentümern und Mietern ein Online-Portal zur Verfügung. Das Portal ist eine freiwillige Zusatzleistung, auf die kein Anspruch besteht. Die vertraglich geschuldeten Leistungen von mfa werden unabhängig vom Portal erbracht.

(2) mfa schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit des Portals. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass das Portal jederzeit und unterbrechungsfrei erreichbar ist, dass Daten, Dokumente und Abrechnungen jederzeit abgerufen oder heruntergeladen werden können und dass die im Portal bereitgestellten Inhalte vollständig, richtig und aktuell sind. mfa ist bemüht, den Betrieb des Portals sorgfältig und möglichst störungsfrei zu gewährleisten.

(3) Der Betrieb des Portals erfolgt über einen externen Hosting-Dienstleister, der im Auftrag von mfa tätig ist und mit dem ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Auf die technische Infrastruktur, die Server und die Systeme dieses Dienstleisters hat mfa keinen Zugriff und keinen Einfluss; diese liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von mfa. Vorübergehende oder dauerhafte Einschränkungen des Portals, insbesondere wegen Wartungsarbeiten, technischer Störungen, Ausfällen des Hosting-Dienstleisters oder von Kommunikationsnetzen, Sicherheitsvorfällen oder höherer Gewalt, begründen keine Ansprüche des Kunden, soweit sie mfa nicht zu vertreten hat. Ziffer 18 bleibt unberührt.

(4) Maßgeblich sind die dem Kunden in Textform übermittelten Abrechnungen, Mitteilungen und Unterlagen. Rechtserhebliche Erklärungen, Fristen und Zahlungsaufforderungen werden nicht ausschließlich über das Portal übermittelt. Dem Kunden wird empfohlen, für ihn wichtige Dokumente zusätzlich lokal zu speichern.

(5) mfa ist berechtigt, das Portal, seinen Funktionsumfang und seine Gestaltung zu ändern, einzuschränken oder den Betrieb einzustellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(6) Die Zugangsdaten zum Portal sind persönlich, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten sowie von im Portal bereitgestellten Daten an unbefugte Dritte ist untersagt. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder das Portal missbräuchlich genutzt wird, hat der Nutzer mfa unverzüglich zu informieren.

(7) Dem Nutzer ist es untersagt, das Portal, seine Software, seinen Quellcode oder seine Inhalte zu verändern, zu bearbeiten, zu kopieren, zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zurückzuentwickeln, das Portal automatisiert auszulesen, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Schadsoftware einzubringen. Bei einem Verstoß ist mfa berechtigt, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(8) Ergänzend gelten die im Portal hinterlegten Nutzungsbedingungen.

17. Geistiges Eigentum / Marken- und Gestaltungsrechte

(1) Die Firmen- und Markenbezeichnungen von mfa, insbesondere „mfa Isselburg“, sowie Logos, Kennzeichen, das Farb- und Gestaltungskonzept (Corporate Design), Texte, Fotografien, Grafiken, Vorlagen, Formulare, Software, Quellcode und die Gestaltung der Website und des Online-Portals sind geistiges Eigentum von mfa oder der jeweiligen Rechteinhaber und durch Marken-, Urheber-, Design- und Wettbewerbsrecht geschützt.

(2) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von mfa in Textform ist es untersagt, diese Inhalte und Kennzeichen ganz oder teilweise zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, umzugestalten, nachzuahmen oder für eigene oder fremde Zwecke zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Kennzeichen von mfa oder verwechslungsfähiger Bezeichnungen und Gestaltungen.

(3) Die Nutzungsrechte des Kunden an Arbeitsergebnissen nach Ziffer 10 bleiben unberührt.

18. Haftung

(1) mfa haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von mfa, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung wegen Arglist bleiben unberührt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet mfa der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von mfa zusätzlich auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt; für sämtliche Schadensfälle eines Kalenderjahres ist die Haftung insgesamt auf 250.000,00 EUR begrenzt. Diese Begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist sowie für eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Soweit die Haftung von mfa ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine Haftung für Leistungen Dritter, Entscheidungen des Kunden, Marktveränderungen, steuerliche Folgen, Finanzierungsentscheidungen, behördliche Entscheidungen, technische Ausführungsfehler, nicht von mfa zu vertretende Verzögerungen oder Angaben Dritter besteht nicht, soweit mfa diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.

(7) In Angeboten, Exposés, Berechnungen, Konzepten und sonstigen Unterlagen enthaltene Angaben beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf den vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen sowie auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Erkenntnissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit fremder Angaben übernimmt mfa nicht.

(8) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährung unterliegt, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine abweichende Verjährungsregelung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

19. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

(1) Für jeden Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von mfa in Isselburg.

20. Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG

(1) mfa ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der besonderen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich oder individuell eine strengere Form vorgeschrieben ist.

II. Besondere Bestimmungen bei Maklerverträgen (BBMv)

1. Vermittlungs- und Suchaufträge

(1) mfa bietet im Rahmen der Maklertätigkeit neben der Vermarktung von Immobilien auch Suchaufträge für Immobilien an. Hierzu kann neben einem Maklerauftrag ein gesonderter Suchauftrag abgeschlossen werden.

(2) Die Suche und der Umfang der zu erbringenden Dienste ergeben sich aus den individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Werden darüber hinaus weitere Dienste erbracht, können diese auf Honorarbasis nach den allgemeinen Vergütungsregelungen dieser AGB abgerechnet werden.

2. Provision

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch mfa nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, insbesondere Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag oder Beteiligungsvertrag, die im Maklervertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung bestimmte Maklerprovision zu zahlen.

(2) Soweit bei dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie keine Provision ausdrücklich vereinbart wurde, beträgt die Provision, soweit gesetzlich zulässig, 7,14 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB; der Maklervertrag bedarf in diesem Fall der Textform. Ist mfa für beide Parteien tätig, kann die Provision nur so vereinbart werden, dass sich Verkäufer und Käufer jeweils in gleicher Höhe verpflichten; bei der Provision nach Absatz 2 entfallen damit auf Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Ist mfa nur für eine Partei tätig und verpflichtet sich die andere Partei zur Zahlung eines Teils der Provision, darf dieser Anteil höchstens 50 % der insgesamt zu zahlenden Provision betragen. Er wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihren Anteil gezahlt und dies nachgewiesen hat.

(4) Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages richtet sich eine etwaige Provision nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Wohnungsvermittlungsgesetz.

(5) mfa steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt, insbesondere Kauf statt Miete, Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf oder ein vergleichbares Austauschgeschäft, soweit der Provisionsanspruch gesetzlich zulässig und vertraglich begründet ist.

(6) Der Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt und die Maklertätigkeit hierfür ursächlich war.

3. Doppeltätigkeit

(1) mfa kann auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine ausdrückliche einseitige Interessenvertretung vereinbart wurde.

(2) Im Falle einer Doppeltätigkeit wird mfa diese gegenüber den betroffenen Kunden rechtzeitig offenlegen.

4. Aufwendungsersatz bei Kündigung durch Kunden

(1) Kündigt der Kunde einen Maklervertrag vor Abschluss des angestrebten Hauptvertrages, kann mfa Ersatz nachweisbarer Auslagen und Kosten verlangen, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

(2) Hierzu zählen insbesondere Kosten für Inserate in Immobilienportalen, Aufwendungen für die Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen sowie Kosten für beauftragte Dienstleister, etwa Fotografen, Reinigungsunternehmen, Gärtner, Energieausweisersteller oder vergleichbare Dienstleister.

(3) mfa stellt dem Kunden auf Anforderung eine nachvollziehbare Aufstellung der entstandenen Auslagen zur Verfügung.

(4) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde von einem vertraglich eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch macht, soweit dies wirksam vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten / Schadensersatz / Auskunftsrechte

(1) Der Kunde verpflichtet sich, mfa unverzüglich zu informieren, wenn die Kauf-, Verkaufs-, Vermietungs- oder Anmietabsicht aufgegeben oder verändert wird. Der Kunde hat mfa alle Veränderungen mitzuteilen, die Einfluss auf den Auftrag haben können.

(2) Veräußert ein Verkäufer eine Immobilie unter Umgehung von mfa an einen Dritten und bestand zuvor ein Makleralleinauftrag, kann mfa einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadensersatz in Höhe von 20 % der ursprünglich vereinbarten Provision zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; mfa bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(3) mfa hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen ein Kauf-, Miet- oder sonstiger Hauptvertrag abgeschlossen wurde, soweit dies zur Prüfung eigener Vergütungsansprüche erforderlich ist.

6. Angaben Dritter / Bonitätsprüfung / Haftung

(1) mfa überprüft die Bonität der nachgewiesenen oder vermittelten Partei nicht automatisch, sondern nur aufgrund gesonderten Auftrages. Kosten einer Bonitätsprüfung werden gesondert berechnet.

(2) Objektangaben, insbesondere zu Immobilien zum Erwerb oder zur Miete, beruhen regelmäßig auf Angaben des Kunden oder sonstiger Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt mfa keine Gewähr, soweit mfa die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht kannte oder kennen musste.

(3) Für die Haftung gelten im Übrigen die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.

7. Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mfa. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Anlage: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

mfa Isselburg – mfa Immobilien-Services GbR
Maylin und Alexander Fröhlich
Grenzweg 3
46419 Isselburg
info@mfa-isselburg.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

_______________________________________________

Abgeschlossen am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

MFA Isselburg

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